Urteil

Urteil und Vollstreckung

Das Todesurteil für Adolf Eichmann wurde am 15.12.1961 verkündet, sowohl als dessen persönliche Bestrafung als auch als Abschreckung für andere.

Hier ein Zitat aus der Urteilsbegründung:

Selbst wenn wir zur Ansicht gelangt wären, dass der Angeklagte, wie er es behauptet, aus blindem Gehorsam gehandelt habe, würden wir immer noch erklären, dass, wer Verbrechen solchen Maßstabes jahrelang verübt, die äußerste Strafe erleiden muss, die das Gesetz kennt. Kein Befehl von oben kann ihm helfen; der Hinweis auf den Befehl kann nicht die Strafe mindern. Aber wir sind zu der Feststellung gelangt, dass der Angeklagte sich mit den Befehlen, die ihm erteilt wurden, innerlich identifiziert hat, und dass er mit dem festen Willen tätig war, das verbrecherische Ziel zu erreichen“.

Quelle: Der Eichmann-Prozess in Jerusalem 1961 | ZbE (zukunft-braucht-erinnerung.de)

Nach der erfolglosen Berufung und abgelehnten Gnadengesuchen wurde Eichmann am 31. Mai 1962 hingerichtet, die Leiche verbrannt und die Asche im Meer zerstreut.

Der amerikanische Sender Capital Cities Broadcasting Corporation hatte die exklusive Drehgenehmigung im Gerichtssaal und fasste Prozess und Urteil so zusammen:

Quelle: Motion Picture Division of the U.S. National Archives