Verhandlung

Die Verhandlung

Unter großer internationaler Aufmerksamkeit wurde das Hauptverfahren ab 1961 im Haus des Volkes im Zentrum Jerusalems durchgeführt.

Quelle: yadvashem.org

Etwa 100 Zeugen und Zeuginnen wurden angehört, darunter viele Holocaust-Überlebende.

Eichmann hatte zwar einen Anwalt (den Kölner Rechtsanwalt Robert Servatius), übernahm aber immer wieder selbst seine Verteidigung, in der er meistens argumentierte, nur auf Befehl gehandelt zu haben und lediglich „Rädchen im System“ gewesen zu sein. Am besten illustriert wird das in seinem Schlusswort am 13.12.1961:

„…In meiner Hoffnung auf Gerechtigkeit sehe ich mich enttäuscht. Den Schuldspruch kann ich nicht anerkennen. Ich habe Verständnis, dass man Sühne für die Verbrechen fordert, die an den Juden begangen worden sind. […] Ich hatte das Unglück in diese Greuel verwickelt zu werden. Aber diese Untaten geschahen nicht mit meinem Willen. Mein Wille war nicht, Menschen umzubringen. Der Massenmord ist allein die Schuld der politischen Führer. […] Ich betone auch jetzt wieder, meine Schuld ist mein Gehorsam, meine Unterwerfung unter Dienstpflicht und Kriegsdienstverpflichtung und Fahnen- und Diensteid. […] Die Führerschicht, zu der ich nicht gehörte, hat die Befehle gegeben, sie hat, meines Erachtens, mit Recht Strafe verdient für die Greuel, die auf ihren Befehl hin an den Opfern begangen wurden. Aber auch die Untergebenen sind jetzt Opfer. Ich bin ein solches Opfer…“

Der Eichmann-Prozess in Jerusalem 1961 | ZbE (zukunft-braucht-erinnerung.de)